Erben und Steuern in Deutschland

Steuerfreibeträge ab 2009

Die persönlichen Steuerfreibeträge bei Erbschaften und Schenkungen wurden für alle Erben und Beschenkten geändert. Besonders deutlich wird dies bei eingetragenen Lebenspartnern. Damit trug der Gesetzgeber sowohl den veränderten Familienstrukturen als auch den Vermögenswertentwicklungen Rechnung.

Welchen Steuervorteil diese persönlichen Freibeträge bei der Vermögensübertragung den Erben oder den Beschenkten bringen, lässt sich erst erkennen, wenn zugleich die neuen Bewertungsrichtlinien einkalkuliert werden. Nicht selten werden die Steuervorteile der höheren Freibeträge dann wieder aufgefressen.

persönliche Steuerfreibeträge
Erben Freibetrag in EUR
Steuerklasse I
Ehepartner 500.000
Lebenspartner 500.000
Kinder, Stiefkinder, Adoptivkinder, Kinder verstorbener Kinder 400.000
Enkel 200.000
Urenkel - bei Erbschaften auch Eltern und Großeltern 100.000
Steuerklasse II
Geschwister, Nichten und Neffen, Stiefeltern, Schwiegerkinder, Schwiegereltern, geschiedene Ehepartner - bei Schenkungen Eltern und Großeltern 20.000
Steuerklasse III
Alle übrigen Erben, z.B. Lebenspartner, Tanten, Pflegekinder, Verlobte, Schwager 20.000

 

 

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http://www.erben-und-steuern.de/steuerfreibetrag.htm, aktualisiert: 05.08.2010

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