Die persönlichen Steuerfreibeträge bei Erbschaften und Schenkungen wurden für alle Erben und Beschenkten geändert. Besonders deutlich wird dies bei eingetragenen Lebenspartnern. Damit trug der Gesetzgeber sowohl den veränderten Familienstrukturen als auch den Vermögenswertentwicklungen Rechnung.
Welchen Steuervorteil diese persönlichen Freibeträge bei der Vermögensübertragung den Erben oder den Beschenkten bringen, lässt sich erst erkennen, wenn zugleich die neuen Bewertungsrichtlinien einkalkuliert werden. Nicht selten werden die Steuervorteile der höheren Freibeträge dann wieder aufgefressen.
persönliche Steuerfreibeträge | |
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Erben | Freibetrag in EUR |
Steuerklasse I | |
Ehepartner | 500.000 |
Lebenspartner | 500.000 |
Kinder, Stiefkinder, Adoptivkinder, Kinder verstorbener Kinder | 400.000 |
Enkel | 200.000 |
Urenkel - bei Erbschaften auch Eltern und Großeltern | 100.000 |
Steuerklasse II | |
Geschwister, Nichten und Neffen, Stiefeltern, Schwiegerkinder, Schwiegereltern, geschiedene Ehepartner - bei Schenkungen Eltern und Großeltern | 20.000 |
Steuerklasse III | |
Alle übrigen Erben, z.B. Lebenspartner, Tanten, Pflegekinder, Verlobte, Schwager | 20.000 |
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http://www.erben-und-steuern.de/steuerfreibetrag.htm, aktualisiert:
05.08.2010
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